Liftanlage von der Steuer absetzen!
Wenn die Liftanlage laut ärztlicher Bescheinigung
notwendig ist, besteht die Möglichkeit einen Treppenlift
steuerlich geltend zu machen.
Wichtig:
Diese Bescheinigung muss schon vor dem eigentlichen
Einbau beim Arzt eingeholt werden!
§33 EstG besagt, dass wenn ein bestehendes Gebäude
nachträglich behindertengerecht umgebaut wird,
die Aufwendungen dafür als außergewöhnliche Belastungen
eingestuft werden.